Kennzeichnungspflicht für Kosmetik & Lebensmittel

Spanien plant eine verpflichtende Kennzeichnung für bestimmte Verbraucherprodukte, um Menschen mit Sehbehinderung mehr Sicherheit und Orientierung im Alltag zu bieten. Grundlage ist das Gesetz 4/2022, das die Einführung tastbarer bzw. Braille-basierter Informationen für ausgewählte Produktgruppen vorsieht – darunter Kosmetika, Körperpflegeartikel und Lebensmittel.

Worum geht’s konkret im Dekret-Entwurf?

Der Entwurf des Königlichen Dekrets legt fest, dass bestimmte Alltagsprodukte – darunter Kosmetika, Körperpflegeprodukte sowie Lebensmittel und potenziell allergene Zutaten – künftig mit einer barrierefreien Kennzeichnung versehen werden müssen. Ziel ist es, Produkte, die unmittelbar die Gesundheit, Sicherheit oder Lebensqualität betreffen, für Menschen mit Sehbehinderung leichter identifizierbar zu machen.

Die Regelung gilt für alle Produkte, die in Spanien in Verkehr gebracht werden und in einem Anhang des Dekrets konkret aufgelistet sind. Neben der allgemeinen Produktkennzeichnung steht dabei die taktile bzw. Braille-basierte Umsetzung im Fokus – ein klarer Schritt in Richtung Inklusion und Verbraucherschutz.

Warum das relevant ist:

Was jetzt in Spanien angestoßen wird, kann zum Vorbild für EU-weite Standards werden. Unternehmen, die in diesem Bereich frühzeitig reagieren, sichern sich nicht nur rechtliche Konformität, sondern auch einen Vorsprung in Sachen barrierefreier Markenkommunikation.

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