„Klimaneutral“, „recycelbar“, „umweltfreundlich“ – Wer diese Begriffe nutzt, bewegt sich künftig auf einem schmaleren Grat. Lange war es üblich, Verpackungen mit solchen Schlagworten zu versehen, ohne dafür harte Belege liefern zu müssen. Doch das ändert sich grundlegend: Die neue EU-Richtlinie (EU) 2024/825 will Greenwashing nicht nur eindämmen, sondern gezielt sanktionieren. Was das für Marken, Verpackungseinkäufer und Produzenten bedeutet, zeigt sich bei näherem Hinsehen – besonders im Detail.
Die EU sagt dem Greenwashing den Kampf an
Am 26. März 2024 trat die sogenannte EmpCo-Richtlinie in Kraft. Ihr Ziel: Verbraucher sollen sich auf Umweltversprechen verlassen können. Unternehmen müssen diese künftig beweisen. Die Richtlinie, die bis spätestens März 2026 in nationales Recht überführt werden muss, greift in mehrere bestehende Rechtsbereiche ein, etwa das Wettbewerbsrecht und die Verbraucherrechte-Richtlinie.
Für die Verpackungsbranche bedeutet das: Allgemeine Umweltaussagen wie „nachhaltig“ oder „ökologisch“ sind nur noch erlaubt, wenn sie konkret, nachprüfbar und begründet sind. Eine bloße Behauptung auf einer Faltschachtel genügt nicht mehr – egal ob es um das Material, die Produktion oder Kompensation von CO₂ geht.
Nachhaltigkeit darf kein Bauchgefühl sein
Besonders relevant für Einkäufer: Siegel und Labels auf Verpackungen werden künftig deutlich strenger kontrolliert. Nur solche, die auf einem staatlich anerkannten oder drittzertifizierten System beruhen, sind zulässig. Eigenmarken-Siegel oder nicht nachvollziehbare Bewertungen verschwinden damit aus dem Spiel.
Ebenso kritisch: Aussagen über die Reparierbarkeit, Haltbarkeit oder Umweltwirkungen eines Produkts. Wer heute z. B. mit „besonders langlebig“ wirbt, muss das wissenschaftlich belegen können.

Was das für Verpackungseinkäufer heißt
Die neuen Vorgaben betreffen nicht nur die Kommunikation nach außen – sie wirken auch nach innen. Wer heute Verpackungen einkauft, wird künftig nicht mehr nur Preise, Lieferzeiten oder Druckqualität vergleichen. Nachweispflichtige Umweltangaben gehören auf die Checkliste. Das bedeutet: Transparente Lieferketten, verifizierte Materialangaben und klare Kommunikation mit den Verpackungspartnern werden entscheidend.
Aus Greenwashing wird Greenhushing?
So sehr die neuen Regeln Vertrauen schaffen sollen, so groß ist auch die Unsicherheit: Einige Marken könnten in Zukunft lieber ganz auf Umweltversprechen verzichten, statt das Risiko einzugehen, sich angreifbar zu machen. Die EU zeigt nicht nur, was nicht mehr geht, sondern sie eröffnet auch neue Wege, wie Nachhaltigkeit transparent und glaubwürdig kommuniziert werden kann.
Die richtige Verpackung spielt dabei eine zentrale Rolle: als Informationsfläche, Nachweisstück und Vertrauensanker. Wer früh handelt, wird ab 2026 nicht nur gesetzeskonform auftreten – sondern seinen Kundinnen und Kunden ehrliche Orientierung geben. Und das ist heute mehr denn je ein Wettbewerbsvorteil.
Weiterführender Hinweis:
Die zugrundeliegenden Informationen basieren u. a. auf der EU-Richtlinie (EU) 2024/825 sowie auf öffentlich zugänglichen Quellen, etwa der IHK München und dem EU-Amtsblatt.