Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PackEx GmbH

Mittelrheinstraße 23a
67550 Worms

(Stand August 2023)

 1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand 

1.1. Für alle – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen (nachfolgend zusammen nur „Lieferungen“ genannt) an die in Ziffer 1.2 genannten Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur als „Bedingungen“ bezeichnet), soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn in der Geschäftskorrespondenz darauf hingewiesen wird und wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 

1.2. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend als „Kunden“ bezeichnet). 

1.3. Diese Bedingungen gelten auch für online über unsere Website https://app.packex.com (im Folgenden: „Online-Portal“) geschlossene Verträge. 

1.4. Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung von Verpackungen durch PackEx nach kundenspezifischen Wünschen sowie zusätzlichen Dienstleistungen, wie beispielsweise die Erstellung oder Bearbeitung von Konstruktions- oder Druckdaten als auch Fulfillment. 

1.5. Beratungsleistungen für den Kunden sind ausschließlich dann Umfang unseres Vertragsgegenstandes, wenn die Erbringung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Unsere Beratungsleistungen basieren dann ausschließlich auf empirischen Werten aus dem eigenen Unternehmen und erstrecken sich ausschließlich auf die Beschaffenheit unserer Produkte sowie den vom Kunden schriftlich mitgeteilten Verwendungszweck. 

 2. Registrierung, Produktkonfiguration, Vertragsschluss und Vertragsinhalt 

2.1. Um in unserem Online-Portal bestellen zu können, muss der Interessent sich zuvor einmalig als Kunde registrieren. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde als Unternehmer zu handeln. Hierfür ist die Eingabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden erforderlich. Mit Registrierung stimmt der Kunde gleichzeitig der Geltung dieser Bedingungen und der Datenschutzerklärung zu. Bei Abgabe einer Bestellung wird die Zustimmung des Kunden zur Geltung dieser Bedingungen und der Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung erneut erteilt. 

2.2. Nicht registrierte Interessenten als auch ausgeloggte Kunden können den Produkt-Katalog in unserem Online-Portal einsehen. Die Darstellung der Produkte im Online-Portal stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog, welcher als Grundlage für ein konkretes Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages dient. Der Kunde aus den unterschiedlichen Verpackungstypen auswählen und dann Formate, Materialien, Bestellmengen, Service-Optionen (bspw. Daten-Aufbereitung, FSC-Zertifizierung, Blindenschrift, QS-Prüfzertifikat) und Versandarten definieren sowie seine Druckdaten hochladen und so ein individuelles Produkt konfigurieren (im Folgenden: „Produkt“). Per E-Mail können sich Kunden ein unverbindliches Angebot zukommen lassen. Um das konfigurierte Produkt bestellen zu können, muss der Interessent sich registrieren bzw. Kunde sich mit seinen Zugangsdaten im Online-Portal anmelden. Das Produkt wird unter „Meine Produkte“ im Online-Portal gespeichert. Dort kann der Kunde das Produkt in seiner individuellen Produktliste ansehen, ändern oder löschen sowie Druckdaten über den Druckdatenmanager hochladen. 

2.3. Das individualisierte Produkt kann der Kunde im eingeloggten Zustand unmittelbar nach der Konfiguration oder aber durch dessen Auswahl unter „Meine Produkte“ in der gewünschten Menge bestellen. Zu bestellende Produkte werden in den Warenkorb gelegt. Im Checkout erhält der Kunde eine detaillierte Produktübersicht des Warenkorbs und muss die Liefer- und Rechnungsadresse, Umsatzsteuer-ID, ggf. Referenzangaben (für kundeninterne Zwecke) und die gewünschte Zahlungsmethode angeben. Der Kunde kann jederzeit im Checkout-Prozess seine Eingaben über die Bearbeiten-Funktion korrigieren. Im letzten Schritt „Prüfen & Bestellen“ erhält der Kunde eine Zusammenfassung der zu bestellenden Produkte sowie der hinterlegten Angaben im Checkout und den Gesamtpreis (wird anhand der Kundeneingaben individuell ermittelt) des Warenkorbs. Durch Anklicken des Buttons „Bestellen‘‘ am Schluss der Übersicht gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab und erhält eine Bestellbestätigung im Portal sowie per E-Mail. Unter dem Menüpunkt „Meine Bestellungen“ ist jede Bestellung dauerhaft nachvollziehbar. Nachträgliche Änderungen können ausschließlich innerhalb einer freiwillig eingeräumten und jederzeit widerrufbaren Frist von 1 Stunde ab Abgabe der Bestellung als Stornierung und abgeänderte Neubestellung vorgenommen werden. Dazu ist der Menüpunkt „Meine Bestellungen“ zu nutzen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die verbindliche Freigabe zur Produktion durch den Kunden als erteilt. 

2.4. Der Kunde hat nach Ablauf der Stornierungsfrist in Ziffer 2.3 keine Möglichkeit mehr, die Bestellung zu stornieren und ist nunmehr zur Annahme der Lieferung und Zahlung verpflichtet. 

2.5. Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, ist der Kunde für die Dauer von 3 Werktagen ab Zugang bei uns an seine Bestellung gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir innerhalb dieser Frist den Auftrag elektronisch bestätigen oder das bestellte Produkt ausliefern. 

2.6. Bei Bestellungen über das Online-Portal (vgl. Ziff. 2.1) bestätigen wir dem Kunden den Eingang seiner Bestellung mit einer Bestellbestätigung im Online-Portal sowie zusätzlich per E-Mail. Diese Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme des Auftrags des Kunden dar, sondern soll nur darüber informieren, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Nach interner Prüfung erhält der Kunde eine elektronische Auftragsbestätigung. Wir sind nicht zur Annahme der Bestellung des Kunden verpflichtet. 

2.7. Mündliche oder telefonische Nebenabreden oder Zusagen unserer Mitarbeiter, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diese Bedingungen zu unserem Nachteil ändern, sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam. 

2.8. Unsere Abbildungen, Zeichnungen, Farb-, Gewichts- und Maßangaben stellen nur Annäherungswerte dar, soweit sie nicht a) ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet wurden, b) objektiv wesentlich sind oder c) von dem Kunden als für ihn wesentlich bezeichnet wurden. 

2.9. Unsere Produktbeschreibungen stellen keine Garantien im Sinne von § 443 BGB dar, sofern diese nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet werden. 

2.10. Wir sind berechtigt, bei unseren Lieferungen unter Einhaltung der PackEx-Produktionsstandards auf Unterauftragnehmer zurückzugreifen. Die Unterauftragnehmer werden sorgfältig ausgewählt. 

3. Vertragstextspeicherung und Vertragssprache 

3.1. Wir speichern Vertragstexte und senden unseren Kunden die jeweiligen Bestelldaten per E-Mail zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit im Internet auch unter https://www.packex.com/avb eingesehen werden. Die Liste der offenen Aufträge und frühere Bestellungen können von Kunden im Menüpunkt „Meine Bestellungen“ unseres Online-Portals eingesehen werden. 

3.2. Die Vertragssprache ist Deutsch. 

4. Druckdaten und Prüfungspflicht 

4.1. Die vom Kunden übermittelten Druckdaten sind ausschließlich gemäß unseren aktuellen Leitfäden (bspw. Druckdaten, Braille) anzulegen. Diese Leitfäden werden dem Kunden beim Hochladen der Druckdaten bereitgestellt und können zudem Kunden tagesaktuell abgerufen werden unter https://packex.com/d/druckdaten-leitfaden/ 

4.2. Bestellungen des Kunden werden ausschließlich unter Einbezug der vom Kunden produktbezogen hochgeladenen Druckdaten hergestellt. Die Druckdaten sind in dem im Bestellablauf genannten Dateiformat und mit korrekten Farbbezeichnungen hochzuladen. Bei abweichendem Dateiformat oder Farbbezeichnungen wird ein fehlerfreies Produkt nicht gewährleistet. 

4.3. Der Kunde hat die Korrektheit der gelieferten Druckdaten vor dem Hochladen sicherzustellen. Im kostenfreien Online-Preflight-Check (Basis) oder einem kostenpflichtigen, erweiterten manuellen Druckdatencheck (Profi) werden die Druckdaten ausschließlich auf ihre technische Druckfähigkeit hin geprüft, eine darüberhinausgehende Prüfung, insbesondere des Inhalts, der grafischen Darstellung oder der rechtmäßigen Nutzung von verwendeten Gestaltungselemente wie beispielsweise Logos, Marken oder Unternehmenskennzeichen findet nicht statt. Erlauben die Daten keine automatisierte Weiterverarbeitung, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflicht ist der Kunde verpflichtet, fehlerfreie Druckdaten hochzuladen oder auf sein eigenes Risiko den Auftrag mit den beanstandeten Daten drucken zu lassen oder den Auftrag kostenpflichtig zu stornieren. 

4.4. Zur Bearbeitung der Bestellung des Kunden steht es uns frei, die Konstruktionsdaten der Kundendatei auf den jeweilig aktuellen PackEx-Konstruktions-Standard anzupassen, insofern die Konstruktion in Machart, Bemaßung und Funktion nicht beeinträchtigt wird. Der Kunde stimmt einer solchen Bearbeitung der Konstruktionsdaten durch Erteilen des Auftrages zu. 

4.5. Der Kunde versichert mit Bestellung, dass die von ihm hochgeladenen Druckdaten keine personenbezogenen Daten i.S.d. Art. 4 Abs. 1 DSGVO enthalten. Dem Kunden obliegt die Pflicht zur Prüfung, ob im Zusammenhang mit der Herstellung seines Produkts durch uns der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO notwendig ist. Der Kunde wird uns vor Bestellung kontaktieren, um einen solchen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen. 

4.6. Der Kunde versichert mit Bestellung, dass er über alle notwendigen Rechte (z.B. Urheberrechte, Markenrechte etc.) an den abgebildeten Inhalten verfügt bzw. selbst Rechteinhaber ist. Der Kunde haftet gegenüber Dritten, wenn durch die Ausführung seiner Bestellung Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder Markenrechte verletzt werden. Eine Prüfpflicht im Hinblick auf das Bestehen von Rechten Dritter im Rahmen der Leistungsausführung durch uns besteht nicht. Der Kunde hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung unverzüglich freizustellen. 

4.7. Die Freigabe der Druckdaten einhergehend mit dem Auslösen der Bestellung erfolgt ausschließlich durch den Kunden. Die Gefahr etwaiger Produktfehler infolge fehlerhafter bzw. nicht auf ihre Richtigkeit geprüfter Druckdaten trägt allein der Kunde. 

4.8. Sofern dies nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wurde besteht keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen, Daten oder Werkzeugen, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden. 

4.9. Etwaige Daten und Datenträger, werden von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert oder eingelagert. 

5. Beschaffenheit der Produkte und Anbringung von Kennzeichen 

5.1. Eine bestimmte Beschaffenheit unserer Lieferung ist nur dann geschuldet, wenn wir ausdrücklich schriftlich bestimmte Beschaffenheitsmerkmale zusagen. Sofern der Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen enthält, ist die Eignung des Verpackungsmaterials für einen Direktkontakt mit Lebensmitteln nicht geschuldet. Für Beeinträchtigungen der Produkte oder des Packgutes, die auf einem Direktkontakt mit Lebensmitteln beruhen, übernehmen wir daher ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keine Haftung. 

5.2. Notwendige Migrationsprüfungen bei Verpackungen für Lebensmittelprodukte, auch bei Sekundärverpackungen, obliegen ausdrücklich in der Verantwortung des Kunden bzw. Inverkehrbringers. Hierfür übernehmen wir keine Haftung. 

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte vor der Verwendung im Hinblick auf deren Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu untersuchen. Sämtliche bei diesen Untersuchungen festgestellten Beanstandungspunkte sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 

5.4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche im von ihm vorgesehenen Einsatzbereich gesetzlich notwendigen, länderabhängigen Kennzeichnungen auf der Verpackung angebracht wurden. Diesbezüglich schulden wir keine Prüfung. Hierbei kommen insbesondere der Recycling-Code, länderspezifische Verpackungskennzeichnung oder eine UKCA-Kennzeichnung in Betracht, welche vom Kunden ggf. berücksichtigt werden müssen. 

5.5. Wir sind berechtigt, unsere Firma, unser Firmenlogo oder unsere Kennnummer in angemessener, die Gestaltung der Produkte nicht wesentlich beeinträchtigender Form auf der von uns hergestellten Produkte anzubringen. 

6. FSC-Zertifizierung 

6.1. Sofern der Kunde eine Zertifizierung des Forest Stewardship Council (FSC) verwenden möchte, ist er für die richtige Nutzung und Eingliederung des FSC-Logos auf dem Produkt gemäß der aktuellen Vorgaben auf unserer Website und der Website des FSC verantwortlich. 

6.2. Stellen wir dem Kunden unser FSC-Logo zur Verfügung darf dies nur für das hierfür konfigurierte Produkt zum ausdrücklich vereinbarten Zweck und nicht missbräuchlich verwendet werden. 

6.3. Der Kunde muss uns rechtzeitig schriftlich darüber informieren, sofern er auf dem Produkt ein anderes FSC-Logo als das von uns zur Verfügung gestellte FSC-Logo (zusätzlich) verwenden möchte. 

6.4. Der Kunde haftet für Verletzung gegen die Pflichten aus den Ziffern 6.1. bis 6.3. und hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Verletzung unverzüglich freizustellen. 

7. Preise 

7.1. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise innerhalb der EU/EWR netto in Euro, unverzollt, inkl. Kosten für Standard-Verpackung und Versand (Incoterms® 2020 DAP vereinbarter Lieferort) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Darüber hinaus anfallende Kosten werden in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen. 

Außerhalb des Wirtschaftsraumes der EU/EWR verstehen sich unsere Preise, sofern nicht anders angegeben, FCA Werk PackEx (Incoterms® 2020), netto in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, auch wenn wir separat den Transport für den Kunden organisieren. 

7.2. Eine Versicherung der zu versendenden Produkte übernehmen wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und Kosten des Kunden. 

8. Zahlungsbedingungen 

8.1. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und gebührenfrei auf unser Konto zu überweisen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang. 

8.2. Bei erheblichen Vorleistungen oder begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des vollen Kaufpreises. 

8.3. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens aber 10 %. 

8.4. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten wie z.B. Maschinenstillstand, erneutes Rüsten, Wochenendarbeit, etc. werden dem Kunden berechnet. 

8.5. Wir behalten uns bei Lieferfristen von mehr als 4 Wochen vor, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen, soweit nach Vertragsschluss erhebliche Änderungen der gültigen Rohstoff-, Material-, Energie-, Gehaltskosten oder Kosten für öffentliche Abgaben eingetreten sind und wir diese Änderungen nicht zu vertreten haben. Hierbei kommt insbesondere eine Änderung der gültigen Papierpreise (Tagespreise) in Betracht. Eine Preiserhöhung wird nicht größer als 5 % sein. 

8.6. Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

8.7. Ist der Kunde nicht bereit, wie vereinbart Vorkasse zu leisten oder die vereinbarte Sicherheit zu bestellen, so sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 

9. Lieferung, Lieferzeit und Gefahrübergang 

9.1. Lieferungen innerhalb der EU/EWR erfolgen DAP vereinbarte Lieferadresse (Incoterms® 2020) und innerhalb der im Online-Portal angegebenen Lieferzeiten. Die Lieferung erfolgt an die mit dem Kunden vereinbarte Lieferadresse. 

9.2. Lieferungen außerhalb des Wirtschaftsraumes der EU/EWR erfolgen FCA Werk PackEx (Incoterms® 2020). Somit ist die Lieferfrist eingehalten, sobald wir die Produkte auf das bereitgestellte Transportfahrzeug verladen haben. Dies gilt auch dann, wenn wir separat den Transport für den Kunden organisieren. 

9.3. Die Gefahr geht innerhalb der EU/EWR gemäß DAP (Incoterms® 2020) auf den Kunden über. Außerhalb der EU/EWR geht die Gefahr gemäß FCA (Incoterms® 2020) auf den Kunden über. 

9.4. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können gesondert abgerechnet werden. 

9.5. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit dem Zugang der Auftragsbestätigung. 

9.6. Sind die Voraussetzungen gem. Ziff. 4 bis 12.00 Uhr MEZ des Eingangstages erfüllt, beginnt die Lieferfrist noch am gleichen Tage, soweit es sich um einen Arbeitstag handelt. Im Übrigen beginnt die Lieferfrist erst ab dem folgenden Arbeitstag. 

9.7. Die Angabe der Lieferzeit in Arbeitstagen umfasst die Werktage Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Feiertagen. 

9.8. Bestätigen wir einen Auftrag bevor uns die korrekten Druckdaten zur Verfügung gestellt wurden, so beginnt die Lieferfrist zu dem Zeitpunkt, indem wir vertragsgemäße, d.h. den technischen Spezifikationen und dem bestellten Produkt entsprechende Druckdaten erhalten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Lieferung der fehlenden und/oder erforderlichen Druckdaten vom Vertrag zurückzutreten. Wir behalten uns für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatz ausdrücklich vor. 

9.9. Bei Lieferverzug ist unsere Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf 0,5 % pro vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch auf max. 5 % des Netto-Rechnungsbetrages des vom Verzug betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Der Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß Ziff. 13 wird dadurch nicht berührt. 

9.10. Bei Beschädigung oder Verlust der Produkte auf dem Transport soll unverzüglich eine Bestandsaufnahme veranlasst und uns davon Mitteilung gemacht werden. Ansprüche aus etwaigen Transportschäden müssen beim Spediteur durch den Besteller unverzüglich geltend gemacht werden. 

9.11. Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Kunden sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Kunden über. 

10. Höhere Gewalt 

10.1. Unvorhergesehene, unvermeidbare und nicht von uns zu vertretende Ereignisse (z. B. Pandemie, Auswirkungen von Kriegen, Betriebsstörungen wegen höherer Gewalt, Streiks oder Aussperrungen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Maßnahmen von Behörden, sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen, insb. Import- oder Exportlizenzen) verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse bei unseren Vorlieferanten oder während eines bestehenden Verzuges eintreten. 

10.2. Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind in den in Ziffer 10.1 genannten Fällen ausgeschlossen. 

11. Haftung für Mängel 

11.1. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel sind uns dabei unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. 

11.2. Der Druck und die Verarbeitung der hergestellten Verpackung erfolgen gemäß international anerkannter Prozesse. Wir wenden hier geeignete Herstellungsverfahren für jede Bestellung des Kunden an. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Herstellungsverfahren des Kunden besteht nicht, es sei denn das Herstellungsverfahren wurde schriftlich mit dem Kunden vereinbart. 

11.3. Die Wiedergabe von Farben, Texten, Strichcodes und der Konstruktion erfolgt entsprechend den zu dem Produkt verbindlich hochgeladenen und eingegebenen Daten. Sämtliche Echt-Sonderfarben werden dabei im 4- und 7-Farbprozess umgewandelt bzw. simuliert und anschließend produziert. Bei Farbabweichungen innerhalb einer Toleranz von deltaE2000 kleiner 5 sind die Produkte vertragsgemäß. Weiter wenden wir ausschließlich nach eigenem Ermessen eine mechanische Rillung der Faltschachtel an, standardmäßig führen wir eine Materialabtragung mittels Laser durch, welche die Faltung gewährleistet. Dies gilt auch für Schnittkanten sämtlicher Produkte, welche nach eigenem Ermessen mittels Laser erzeugt werden können. Die vertragskonforme Herstellung gemäß dieser Normen, Herstellbeschreibungen und Daten stellt keinen Grund für Reklamationen dar. 

11.4. Bei Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können unwesentliche Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Auflagen des gleichen Artworks mit unterschiedlichen Bestellungen oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten können auch geringfügig voneinander abweichen. 

11.5. Produktionsbedingte Material‐, Farb‐ und Verarbeitungsschwankungen auch außerhalb von Toleranzgrenzen stellen, sofern die Einsatzfähigkeit des Produktes nicht beeinträchtigt ist, keinen Mangel dar. Bezüglich unserer Angaben zum Materialgewicht oder Dicke sind Produkte mit Toleranzen bis +/- 5 % vertragsgemäß, sofern die Eigenschaften gleichbleibend sind. 

11.6. Wir weisen darauf hin, dass unsere Produkte bei einer Lagerung oder Weiterverarbeitung nur dann ihre Funktionstüchtigkeit erhalten, wenn die klimatischen Bedingungen bei Verarbeitung und Lagerung der Packmittel bei dem Kunden eingehalten wurden (Verarbeitung: 20 bis 25 °C und 45 bis 65 % relative Luftfeuchte. Lagerung: 15 bis 25 °C und 45 bis 65 % relative Luftfeuchte). Dem Kunden ist zudem bekannt, dass es bei einer Verarbeitung der Produkte nach längerer Lagerung ggf. zu sensorischen Beeinträchtigungen und äußeren Beeinträchtigungen, wie z. B. Rillkantenbruch und Farbveränderungen, sowie zu technischen Beeinträchtigungen wie z. B. schlechtere Laufeigenschaften, Verklebbarkeit, Farbanhaftung und Planlage kommen kann. Sofern der Kunde eine Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Abruf- bzw. Liefertermine um mehr als 6 Monate veranlasst, akzeptiert er solche Alterungserscheinungen als vertragsgemäßen Zustand der Produkte. PackEx kann zur Bewertung des Mangels die Lieferung teilweise oder gesamt vom Besteller zurückverlangen. Die Kosten hierfür trägt PackEx. 

11.7. Mängel eines Teils der gelieferten Produkte berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist. 

11.8. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. 

11.9. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. 

11.10. Für Mängel, die auf einer nicht sachgerechten Lagerung und/oder Verarbeitung der Produkte beim Kunden beruhen, ist unsere Haftung ausgeschlossen. 

11.11. Die Verletzung von Rechten Dritter stellt nur dann einen Mangel dar, wenn diese Schutzrechte in der EU/EWR bestehen. 

11.12. Von uns ggf. abgegebene Konformitätserklärungen, Beschaffenheitsvereinbarungen oder Spezifikationen stellen keine Garantien dar und begründen keine verschuldensunabhängige Haftung. Sie befreien den Kunden insbesondere auch nicht von seiner Pflicht, die Produkte vor Verarbeitung – auch mittels Durchführung entsprechender Analysen – auf ihre Geeignetheit für das jeweilige Packgut zu überprüfen. 

11.13. Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl Ersatz liefern oder die Produkte nachbessern. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – bei erheblichen Mängeln – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern und nach Maßgabe der Ziffer 13. Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. 

11.14. Kosten der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den mit dem Kunden vereinbarten Lieferort verbracht wurde, werden nicht übernommen. 

11.15. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bestimmt sich nach Ziffer 13. 

11.16. Die Mängelrüge entbindet den Besteller nicht von der Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen. 

12. Eigentumsvorbehalt 

12.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Produkten vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitigen oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 

12.2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Produkte untersagt. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltswaren sind uns unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch die Abwehr eines Zugriffs entstehen, übernimmt der Kunde, sofern sie nicht beim Dritten beigetrieben werden können. 

12.3. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen Sachen vermischt, verbunden oder be- oder verarbeitet, so erfolgt dies unentgeltlich für uns. Bei der Be- oder Verarbeitung erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu dem der anderen Sachen zum Zeitpunkt der Tätigkeit. Ist eine Sache als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir Miteigentum an der Hauptsache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert derselben zum Zeitpunkt der Tätigkeit. Der Kunde verwahrt alle Sachen unentgeltlich für uns. 

12.4. Die Vorbehaltsware darf vom Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert werden. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe deren Brutto-Rechnungsendbetrages mit allen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt. Wenn an der Vorbehaltsware Rechte Dritter bestehen, geht die Forderung des Kunden auf uns über im Verhältnis des Wertes unseres Miteigentumsanteils zum Gesamtwert der Sachen. Eingezogene Beträge hat der Kunde sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind. 

12.5. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, können wir die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Weiterverwendung widerrufen und verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt, und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt. In der Rücknahme von Vorbehaltswaren liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Produkte zu deren Verwertung berechtigt. 

13. Allgemeine Haftung 

13.1. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe des Gesetzes. Im Falle einer übernommenen Garantie haften wir nach Maßgabe etwaiger Garantiebestimmungen. 

13.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf und zwar – soweit in Ziffer 9.9 für Verzugsschäden nicht abweichend geregelt – beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen. 

13.3. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren nach 12 Monaten ab Gefahrübergang, sonstige Ansprüche nach 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Abweichend von S. 1 dieser Ziffer 13.3 gelten im Falle unserer Haftung wegen Übernahme einer Garantie die Garantiebestimmungen und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Pflichten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. 

14. Geistiges Eigentum, Schutzrechte, Eigentum an Arbeitsmaterialien 

14.1. Das geistige Eigentum bzw. gewerbliche Schutzrechte an von uns entwickelten Entwürfen, Vorlagen, Skizzen, Mustern, digitalen Daten, etc. (nachfolgend: Arbeitsmaterialien) stehen ausschließlich uns zu. Der Kunde darf diese Arbeitsmaterialien nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung, in der ein angemessenes Nutzungsentgelt festgelegt wird, nutzen. 

14.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die nach seinen Vorgaben von uns produzierte Produkte frei ist von Rechten Dritter, insbesondere die zur Verfügung gestellten Druckdaten und Konstruktionen frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, welche die Herstellung, den Vertrieb oder die Vermarktung der Produkte einschränken oder behindern. Der Kunde stellt uns von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Weitergehende Ansprüche auf Kostenerstattung und Schadensersatz bleiben ausdrücklich vorbehalten. 

14.3. Arbeitsmaterialien, die zur Herstellung der Produkte erforderlich sind und die von uns hergestellt worden sind, bleiben unser Eigentum, auch wenn der Kunde sich finanziell an den Erstellungskosten beteiligt hat. Eine Pflicht zur Herausgabe besteht nicht. 

14.4. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Arbeitsmaterialien und Datensätze lagern wir nur auf Risiko des Kunden. Wir haften nur für die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten. 

15. Transportverpackung 

15.1. Sofern wir mit dem Kunden nicht etwas Anderes zumindest in Textform vereinbart haben, gilt für die Rücknahme von Verpackungen gemäß § 15 Verpackungsgesetz, dass der Kunde unsere Rücknahmeverpflichtungen übernimmt und auf eigene Kosten die Rücknahme sowie die fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung der Verpackungen sicherstellt. Der Kunde wird ferner alle angemessenen Mitwirkungshandlungen erbringen, damit wir unseren Dokumentationspflichten nach Verpackungsgesetz nachkommen können. 

15.2. Der Kunde stellt uns von allen Kosten und Schäden aus der Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere Behörden, frei, soweit diese darauf beruhen, dass er eine derartige Mitwirkungshandlung nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat oder die übernommene Rücknahmeverpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt. 

15.3. Dem Kunden ist bekannt, dass er als Inverkehrbringer unserer Produkte als Verkaufsverpackung ggf. weitere Verpflichtungen nach dem Verpackungsgesetz, insbesondere zur Registrierung im Verpackungsregister hat. 

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Datenschutz 

16.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für alle Leistungen unser Geschäftssitz. 

16.2. Für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz in Worms zuständige Amts- oder Landgericht Gerichtsstand, sofern unser Kunde Kaufmann ist. Wir sind jedoch auch berechtigt nach unserer Wahl das für den Geschäftssitz des Kunden zuständige Amts- oder Landgericht anzurufen. 

16.3. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen. 

16.4. Die Bestimmungen zum Datenschutz können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.