ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN ZUR VERWENDUNG GEGENÜBER UNTERNEHMERN
Allgemeine Verkaufsbedingungen
der Packex GmbH,
Mittelrheinstraße 23a,
67550 Worms
Stand Juli 2019 – Fassung vom 11.07.2019
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle – auch zukünftigen – Lieferungen an die in Ziffer 1.2 genannten Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend nur als Bedingungen bezeichnet), soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn in der Geschäftskorrespondenz darauf hingewiesen wird und wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend als „Kunden“ bezeichnet).
1.3. Diese Bedingungen gelten auch für online über unsere Website https://app.packex.com (im Folgenden: „Online-Shop“) geschlossene Verträge.
2. Registrierung, Produktkonfiguration, Vertragsschluss, Vertragsinhalt
2.1. Um in unserem Online-Shop bestellen zu können, muss der Interessent sich zuvor einmalig als Kunde registrieren. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde als Unternehmer zu handeln und stimmt gleichzeitig der Geltung dieser Bedingungen und der Datenschutzerklärung zu. Bei Abgabe einer Bestellung wird die Zustimmung des Kunden zur Geltung dieser Bedingungen und der Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung erneut erteilt.
2.2. Unsere Angebote sind unverbindlich. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog. Um ein Produkt bestellen zu können, muss der Kunde sich mit seinen Zugangsdaten im Online-Shop anmelden und ein Produkt anlegen. Hierzu kann der Kunde aus den unterschiedlichen Verpackungstypen auswählen und dann Formate, Materialien, Bestellmengen und Versandarten definieren sowie seine Druckdaten hochladen und so ein individuelles Produkt konfigurieren (im Folgenden: „Produkt“). Dieses wird im virtuellen Lager des Online-Shops gespeichert. Dort kann der Kunde das Produkt in seiner individuellen Produktliste ansehen, ändern oder löschen.
2.3. Sein Produkt kann der Kunde unmittelbar nach der Konfiguration oder aber durch dessen Auswahl im virtuellen Lager in der gewünschten Menge bestellen. Der Kunde kann seine Eingaben vor Absenden einer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, in dem er die Eingaben in der Bestellübersicht überschreibt. Vor Abgabe der Bestellung sieht der Kunde eine zusammenfassende Übersicht („Bestellung aufgeben“) des zu bestellenden Produktes, der eingegebenen Referenzangaben, des Produktpreises (wird anhand der Kundeneingaben individuell ermittelt) und seiner hinterlegten Rechnungs- und Lieferadresse. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ am Schluss der Übersicht gibt er eine verbindliche Bestellung ab. Unter dem Menüpunkt Bestellungen ist jede Bestellung dauerhaft nachvollziehbar. Nachträgliche Änderungen können ausschließlich innerhalb einer freiwillig eingeräumten und jederzeit widerrufbaren Frist von 2 Stunden ab Abgabe der Bestellung als Stornierung und abgeänderte Neubestellung vorgenommen werden. Dazu ist der entsprechende Button in der Bestellung unter dem Menüpunkt „Bestellungen“ zu nutzen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die verbindliche Freigabe zur Produktion durch den Kunden als erteilt.
2.4. Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, ist der Kunde für die Dauer von 1 Werktag ab Zugang bei uns an seine Bestellung gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir innerhalb dieser Frist den Auftrag elektronisch bestätigen oder das bestellte Produkt ausliefern.
2.5. Bei Bestellungen über den Online-Shop (vgl. Ziff. 2.1) bestätigen wir dem Kunden den Eingang seiner Bestellung per E-Mail. Diese Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme des Auftrags des Kunden dar, sondern soll nur darüber informieren, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Nach interner Prüfung erhält der Kunde eine elektronische Auftragsbestätigung.
2.6. Mündliche oder telefonische Nebenabreden oder Zusagen unserer Mitarbeiter, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diese Bedingungen zu unserem Nachteil ändern, sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
2.7. Unsere Abbildungen, Zeichnungen, Farb-, Gewichts- und Maßangaben stellen nur Annäherungswerte dar, soweit sie nicht a) ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet wurden, b) objektiv wesentlich sind oder c) von dem Kunden als für ihn wesentlich bezeichnet wurden.
2.8. Unsere Produktbeschreibungen stellen keine Garantien im Sinne von § 443 BGB dar.
3. Vertragstextspeicherung und Vertragssprache
3.1. Wir speichern Vertragstexte und senden unseren Kunden die jeweiligen Bestelldaten per E-Mail zu. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen können jederzeit im Internet auch unter https://www.packex.com/avb eingesehen werden. Die Liste der offenen Aufträge und frühere Bestellungen können von Kunden im Menüpunkt „Bestellungen“ unseres Online-Shops eingesehen werden.
3.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
4. Druckdaten, Prüfungspflicht
4.1. Verbindlich bestellte Produkte werden ausschließlich unter Einbezug der vom Kunden produktbezogen hochgeladenen Druckdaten hergestellt. Die Druckdaten sind in dem im Bestellablauf genannten Dateiformat und mit korrekten Farbbezeichnungen hochzuladen. Bei abweichendem Dateiformat oder Farbbezeichnungen wird ein fehlerfreies Produkt nicht gewährleistet.
4.2. Der Kunde hat die Korrektheit der gelieferten Druckdaten vor dem Hochladen sicherzustellen. Durch uns werden die Druckdaten ausschließlich auf ihre technische Druckfähigkeit hin geprüft, eine darüberhinausgehende Prüfung, insbesondere des Inhalts, der grafischen Darstellung oder der rechtmäßigen Nutzung von verwendeten Gestaltungselemente wie beispielsweise Logos, Marken oder Unternehmenskennzeichen findet nicht statt. Erlauben die Daten keine automatisierte Weiterverarbeitung, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflicht ist der Kunde verpflichtet, fehlerfreie Druckdaten hochzuladen oder auf sein eigenes Risiko den Auftrag mit den beanstandeten Daten drucken zu lassen oder den Auftrag kostenpflichtig zu stornieren.
4.3. Der Kunde bestätigt, dass die von ihm hochgeladenen Druckdaten keine personenbezogenen Daten i.S.d. Art. 4 Abs. 1 DSGVO enthalten. Dem Kunden obliegt die Pflicht zur Prüfung, ob im Zusammenhang mit der Herstellung seines Produkts durch uns der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO notwendig ist. Der Kunde wird uns vor verbindlicher Bestellung kontaktieren, um einen solchen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen.
4.4. Die Gefahr etwaiger Produktfehler infolge fehlerhafter bzw. nicht auf ihre Richtigkeit geprüfter Druckdaten trägt allein der Kunde.
5. Beschaffenheit der Ware, Anbringung von Kennzeichen
5.1. Eine bestimmte Beschaffenheit der von uns gelieferten Ware ist nur dann geschuldet, wenn wir ausdrücklich schriftlich bestimmte Beschaffenheitsmerkmale zusagen. Sofern der Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen enthält, ist die Eignung des Verpackungsmaterials für einen Direktkontakt mit Lebensmitteln nicht geschuldet. Für Beeinträchtigungen der Ware oder des Packgutes, die auf einem Direktkontakt beruhen, übernehmen wir daher ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keine Haftung.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware vor der Verwendung im Hinblick auf deren Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu untersuchen. Sämtliche bei diesen Untersuchungen festgestellten Beanstandungspunkte sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, gilt die Ware insoweit als vertragsgemäß.
5.3. Wir sind berechtigt, unsere Firma, unser Firmenlogo oder unsere Kennnummer in an-gemessener, die Gestaltung der Ware nicht relevant beeinträchtigender Form auf der von uns hergestellten Ware anzubringen.
6. Preis
6.1. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise netto in Euro, unverzollt, inkl. Kosten für Standard-Verpackung und Versand (Incoterms® 2010 DAP) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Darüber hinaus anfallende Kosten werden in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen.
7. Zahlung, Zahlungsbedingungen
7.1. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und gebührenfrei auf unser Konto zu überweisen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang.
7.2. Bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des vollen Kaufpreises.
7.3. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens aber 10 %.
7.4. Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Lieferung, Lieferzeit und Gefahrübergang
8.1. Lieferungen erfolgen gemäß Incoterms® 2010 DAP ausschließlich an Lieferadressen innerhalb der EU/EWR unter Einhaltung der Lieferzeit gemäß Ziffer 8.6 – 8.10. Lieferungen außerhalb dieses Wirtschaftsraumes bedürfen der besonderen Vereinbarung ohne Verbindlichkeit der Liefertermine.
8.2. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.
8.3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Auftrag vom beauftragten Kurier-Express- Paket-Dienstleister beim Kunden angeliefert wurde.
8.4. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
8.5. Während der Produktkonfiguration können unterschiedliche Produktions- und Lieferzeiten gewählt werden.
8.6. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung.
8.7. Sind die Voraussetzungen gem. Ziff. 4 bis 12.00 Uhr MEZ des Eingangstages erfüllt, beginnt die Lieferfrist noch am gleichen Tage, soweit es sich um einen Arbeitstag handelt. Im Übrigen beginnt die Lieferfrist erst ab dem folgenden Arbeitstag.
8.8. Die Angabe der Lieferzeit in Arbeitstagen umfasst die Werktage Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Feiertagen.
8.9. Bestätigen wir einen Auftrag bevor uns die korrekten Druckdaten (vgl. Ziff. 4) zur Verfügung gestellt wurden, so beginnt die Lieferfrist zu dem Zeitpunkt, indem wir vertragsgemäße, d.h. den technischen Spezifikationen und dem bestellten Produkt entsprechende Druckdaten erhalten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Lieferung der fehlenden und/oder erforderlichen Druckdaten vom Vertrag zurückzutreten. Wir behalten uns für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatz ausdrücklich vor.
8.10. Bei Lieferverzug ist unsere Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf 0,5 % pro vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch auf max. 5 % des Netto-Rechnungsbetrages des vom Verzug betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Der Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß Ziff. 11 wird dadurch nicht berührt.
9. Höhere Gewalt
9.1. Unvorhergesehene, unvermeidbare und nicht von uns zu vertretende Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen wegen höherer Gewalt, Streiks oder Aussperrungen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Maßnahmen von Behörden, sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen, insb. Import- oder Exportlizenzen) verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse bei unseren Vorlieferanten oder während eines bestehenden Verzuges eintreten.
9.2. Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind in den in Ziffer 9.1 genannten Fällen ausgeschlossen.
10. Haftung für Mängel
10.1. Der Druck und die Verarbeitung der hergestellten Faltschachteln erfolgt gemäß international anerkannter Drucknormen im 7-Farb-Druck und der Herstellbeschreibung auf unserer Website. Die Wiedergabe von Farben, Texten, Strichcodes und der Konstruktion erfolgt entsprechend den zu dem Produkt verbindlich hochgeladenen und eingegebenen Daten. Die vertragskonforme Herstellung gemäß dieser Normen, Herstellbeschreibungen und Daten stellt keinen Grund für Reklamationen dar.
10.2. Der Kunde kann etwaige Rechte wegen Sachmängeln nur geltend machen, wenn er seinen nach § 377 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten in Bezug auf die gelieferte Ware ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die gelieferte Ware ist durch den Kunden unverzüglich, in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen nach deren Erhalt, auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Sämtliche Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kommt der Käufer diesen Pflichten nicht nach, gilt die Ware als vertragsgemäß, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
10.3. Mängelansprüche des Kunden wegen beschädigter Umverpackungen setzen voraus, dass dieser das Vorliegen des Mangels bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nachweist.
10.4. Der Kunde ist verpflichtet, einen nicht erkennbaren Mangel unverzüglich nach dessen Entdeckung, in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen, zu rügen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Ware als vertragsgemäß.
10.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
10.6. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser das Vorliegen der Ursache des Mangels bereits zum Zeitpunkt vor dem Gefahrübergangs nachweist.
10.7. Für Mängel, die auf einer nicht sachgerechten Lagerung und/oder Verarbeitung der Ware beim Kunden beruhen, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
10.8. Die Verletzung von Rechten Dritter stellt nur dann einen Mangel dar, wenn diese Schutzrechte in der EU/EWR bestehen.
10.9. Von uns ggf. abgegebene Konformitätserklärungen, Beschaffenheitsvereinbarungen oder Spezifikationen stellen keine Garantien dar und begründen keine verschuldensunabhängige Haftung. Sie befreien den Kunden insbesondere auch nicht von seiner Pflicht, die Ware vor Verarbeitung – auch mittels Durchführung entsprechender Analysen – auf ihre Geeignetheit für das jeweilige Packgut zu überprüfen.
10.10. Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl Ersatz liefern oder die Ware nachbessern. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann der Kunde eine Herabsetzung des Preises verlangen oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden zudem das Recht zu, nach Maßgabe der Ziffer 12. Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
10.11. Kosten der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht wurde, werden nicht übernommen.
10.12. Soweit der Mangel durch ein wesentliches Fremderzeugnis entstanden ist, sind wir berechtigt, unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der Mängelhaftungsansprüche und -rechte zu beschränken, die uns gegen den Lieferanten dieses Fremderzeugnisses zustehen, es sei denn, dass die Befriedigung aus dem abgetretenen Anspruch oder Recht fehlschlägt oder aus sonstigen Gründen nicht durchgesetzt werden kann.
10.13. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bestimmt sich nach Ziffer 12.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen und unwiderruflicher Gutschrift angenommener Schecks und Wechsel aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Besteht ein Kontokorrentverhältnis, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf den anerkannten Saldo.
11.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Netto-Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Voraus ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen.
11.3. Der Kunde ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt.
11.4. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, können wir die Befugnis zur Weiterveräußerung widerrufen und verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt, und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt.
In der Rücknahme von Vorbehaltswaren liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Erklären wir den Rücktritt, sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt.
11.5. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch die Abwehr eines Zugriffs entstehen, übernimmt der Kunde, sofern sie nicht beim Dritten beigetrieben werden können.
11.6. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden insoweit unsere Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
12. Allgemeine Haftung
12.1. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe des Gesetzes. Im Falle einer übernommenen Garantie haften wir nach Maßgabe etwaiger Garantiebestimmungen.
12.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf und zwar – soweit in Ziffer 7.4 für Verzugsschäden nicht abweichend geregelt – beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
12.3. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren nach 12 Monaten ab Gefahrübergang, sonstige Ansprüche nach 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Abweichend von S. 1 dieser Ziffer 12.3 gelten im Falle unserer Haftung wegen Übernahme einer Garantie die Garantiebestimmungen und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Pflichten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
13. Geistiges Eigentum, Schutzrechte, Eigentum an Arbeitsmaterialien
13.1. Das geistige Eigentum bzw. gewerbliche Schutzrechte an von uns entwickelten Entwürfen, Vorlagen, Skizzen, Mustern, digitalen Daten, etc. (nachfolgend: Arbeitsmaterialien) stehen ausschließlich uns zu. Der Kunde darf diese Arbeitsmaterialien nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung, in der ein angemessenes Nutzungsentgelt festgelegt wird, nutzen.
13.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die nach seinen Vorgaben von uns produzierte Ware frei ist von Rechten Dritter, insbesondere die zur Verfügung gestellten Druckdaten und Konstruktionen frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, welche die Herstellung, den Vertrieb oder die Vermarktung der Produkte einschränken oder behindern. Der Kunde stellt uns von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Weitergehende Ansprüche auf Kostenerstattung und Schadensersatz bleiben ausdrücklich vorbehalten.
13.3. Arbeitsmaterialien, die zur Herstellung der Ware erforderlich sind und die von uns hergestellt worden sind, bleiben unser Eigentum, auch wenn der Kunde sich finanziell an den Erstellungskosten beteiligt hat. Eine Pflicht zur Herausgabe besteht nicht.
13.4. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Arbeitsmaterialien und Datensätze lagern wir nur auf Risiko des Kunden. Wir haften nur für die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.
14. Verpackung
14.1. Wir erfüllen die im Rahmen des Verpackungsgesetzes obliegenden Pflichten hinsichtlich Transportverpackungen. Sofern nicht schriftlich anderweitig durch den Kunden mitgeteilt, gehen wir jedoch von einer unentgeltlichen Standort-Entsorgung durch den Kunden aus. Nach erfolgter schriftlicher Mitteilung nehmen wir unsere Transportverpackungen an unserem Geschäftssitz innerhalb der üblichen Geschäftszeiten zurück; der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung. Die Verpackung muss sauber, frei von Fremdstoffen und nach Sorten sortiert zurückgegeben werden.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Datenschutz
15.1. Erfüllungsort ist für alle Leistungen ist unser Sitz.
15.2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Liefervertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
15.3. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
15.4. Die Bestimmungen zum Datenschutz können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.